Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Mieten und Reservieren des Appartements Konigin Wilhelminastraat 2G, zu Katwijk ann Zee.

1. Zustandekommen und Inhalt des Mietvertrages.

1.1 Ein Mietvertrag mit Kustappartementenkatwijk.com kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch (Internet/e mail) abgeschlossen werden.

1.2 Durch eine feste Buchung verpflichtet sich der Mieter (Mindestalter 21 Jahre) einen Mietvertrag abzuschließen. Jede Buchungsanfrage wird durch den Vermieter durch eine Buchungsbestätigung bestätigt. Die Bestätigung und die Rechnung werden per e mail zugeschickt.

1.3 Das Appartement KW2G kann mit maximal 5 Personen belegt werden, wobei Kinder als vollwertige Personen gezählt werden. Das Appartament KW2F kan mit maximaal 4 Personen belegt werden und das Sommerhaus KW9 kan mit maximaal 3 Personen belegt werden. Es ist nicht erlaubt, das Appartement mit mehr Personen zu bewohnen.

1.4 Gruppen Jugendlicher sind nicht erlaubt.

1.5 Dich durch den Vermieter zugeschickte Buchungsbestätigung beinhaltet relevante Angaben zum Gebrauch des Appartements.

Für eine korrekte Buchung und um Missverständnisse zu vermeiden ist es ratsam, dass der Mieter diese Angaben überprüft. Für eventuelle Folgen durch Fehler oder Unvollständigkeiten der Angaben kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eventuelle Fehler in den Angaben sind dem Vermieter innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages zu melden.

2. Preise und Zahlung.

2.1 Preise sind inklusiv Fahrradverleih (2x), Küchenpaket, Mehrwertsteuer, Gas, Wasser und Strom.

2.2 Im Preis ist keine Haftpflichtversicherung, Rücktrittsversicherung oder Reiseversicherung enthalten. Es wird dringend geraten, diese selbst abzuschließen.

2.3 Die Bezahlung des Mietpreises ist innerhalb 7 Tage (sieben) zu leisten. Nach Erhalt des Mietpreises ist die Reservierung definitiv. Sie können den Betrag auf folgendes Konto überweisen  IBAN: NL58ABNA0877.9656.25 BIC: ABNANL2A ten name van DUINFLORA VASTGOED B.V. unter Angabe Ihrer Buchungsnummer.

2.4 Die Preise verstehen sich ohne Touristensteuer von € 1,86 pro Person/Nacht. Bettwäsche/Handtuchpaket von € 15,00 pro Person und Endreinigungskosten von € 60,00, sofern das Appartement besenrein und fett- und schmutzfrei übergeben wird.
Bei starker Verschmutzung werden extra Kosten in Rechnung gestellt.

2.5 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu annullieren.

2.6 Preise sind exklusiv Parkausweis.

2.7 Bereits erbrachte Gelder werden nicht zurückgezahlt, die Annullierungsbedingungen sind dann unvermindert in Kraft (siehe Punkt 5).

3. Extra Kosten

3.1 Im Falle starker Verschmutzung oder ernsthafter Schäden werden extra Kosten berechnet.

4. Rechte und Pflichten des Mieters

4.1 Tag, Datum und Zeitraum der Vermietung: Wir vermieten das Appartement pro Wochenende, Wochenmitte oder pro ganze Woche. In der Hauptsaison (Juli/August) nur pro Woche (Wochen).
Die Ankunft ist ab 14 Uhr und die Abreise vor 9.30 Uhr.
Ein Wochenende umfasst die Zeit von Freitagmittag 14 Uhr bis Montagmorgen 9.30 Uhr.
Unter Wochenmitte ist Montagmittag 14 Uhr bis Freitagmorgen 9.30 Uhr zu verstehen.
Eine Woche umfasst die Zeit von Freitagmittag 14 Uhr bis Freitagmorgen 9.30 Uhr.

4.2 Haustiere sind in unserem Appartement nicht erlaubt.

4.3 Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten, die in der Willkommensmappe ausliegt.

4.4 Das Appartement und Umgebung sind mit Sorgfalt und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.

4.5 Das Innere des Appartement ist rauchfrei zu halten, das Grillen (auch auf dem Balkon) und dergleichen ist feuerwehrrechtlich verboten.

4.6 Der Mieter hat die Pflicht das Appartement als anständiger Hausherr pfleglich zu behandeln.

4.7 Während der Nutzung des Appartements ist der Mieter voll verantwortlich für das gemietete Appartement, die Einrichtung und alle Gegenständen die zur vermieteten Sache gehören und hat einen Schaden, verursacht durch das Eigene und oder durch das Verschulden anderer Mitbewohner, dem Vermieter unverzüglich in voller Höhe zu erstatten. Das gilt auch für eventuelle Mehrkosten. Der Vermieter ist im Voraus berechtigt den Mieter jederzeit und nachträglich verantwortlich zu machen, falls der verursachte Schaden nicht oder nicht ausreichend erstattet wurde.

5. Annullierung durch den Mieter.

5.1 Bei der Annullierung bis 1 Woche (7 Tage) vor dem Ankunftsdatum kostenlos stornieren (keine Annullierungskosten).

5.2 Bei der Annullierung bis 5 Tage vor dem Ankunftsdatum betragen die Annullierungskosten 50% des Mietpreises.

5.3 Bei der Annullierung bis 3 Tage vor dem Ankunftsdatum betragen die Annullierungskosten 75% des Mietpreises.

5.4 Eine Umbuchung ist bis 2 Wochen (14 Tage) vor Beginn der Mietperiode nach Absprache möglich (sofern Küstenhäuschen zur Verfügung stehen). Kosten hierfür € 25,-.   

5.6 Eine Annullierung durch den Mieter hat zu allen Zeiten schriftlich oder per e mail unter Angabe des Namens auf den reserviert ist, der Mietperiode und der Reservierungsnummer zu erfolgen.

6. Reklamationen

6.1 Der Mieter hat eine Reklamation, die am Anfang oder während des Gebrauchs des Appartements entsteht, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter/Eigentümer wird sich bemühen, den Grund der Reklamation schnellstmöglich an Ort und Stelle zu beheben.

6.2 Eine Reklamation muss sofort angezeigt werden. Falls dies nicht möglich ist oder die Reklamation nicht befriedigend behoben wird, muss diese Reklamation spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietperiode schriftlich und begründet beim Vermieter eingereicht werden. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und führen zum Verlust des Forderungsrechtes. Der Vermieter ist in jedem Fall nur haftbar bis zur Höhe des Mietzinses.

7. Annullierung und Vertragskündigung durch den Vermieter.

7.1 Der Vermieter kann vor Beginn den Mietvertrag in folgenden Fällen annullieren oder kündigen:
a) unverzüglich, falls der Mieter sich nicht an die Regeln des Vertrages hält oder falls Dieser durch sein Verhalten Andere in Gefahr bringt oder sich auf andere Weise störend verhält, oder wenn unwahre  Angaben im Vertrag erfolgten, die nachteilige Auswirkungen für Kustappartementen van Duinflora B.V. zur Folge haben.
b) unverzüglich, falls der Mietvertrag durch höhere Gewalt oder Ursachen nicht erfüllt werden kann  die einen Verbleib des Mieters im Appartement stören oder in Gefahr bringen.

7.2 Kündigt der Vermieter den Vertrag nach Punkt 7.1.a, hat der Mieter den vollen Mietpreis zu zahlen. Kündigt der Vermieter den Vertrag nach Punkt 7,1.b vor Mietbeginn, werden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitere Entschädigungen sind ausgeschlossen.

Kündigt der Vermieter den Vertrag nach Punkt 7.1.b während der Mietperiode, werden dem Mieter anteilig die Kosten für die Zeit erstattet, für die das Mietverhältnis aufgelöst wurde. 

8. Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter bürgt für die Richtigkeit aller Angaben und die Erfüllung der Bestimmungen des Mietvertrages.

8.2 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schaden von oder an Gegenständen oder Personen, welcher Art auch immer, während oder als Folge des Aufenthaltes in dem Appartement.

8.3 Der Vermieter haftet nicht für Störungen von Dienstleistungen oder von Dritten angebotener Dienste.

8.4 Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Ereignis Störungen an zum Beispiel Apparatur, für Naturschäden oder klimatische Veränderungen. 

8.5 Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Situationen der höheren Gewalt, wie Krieg, Streik, Militärmanöver, Naturgewalt und Dergleichen.

9. Sonstiges

9.1 Für die Mietübereinkunft ist holländisches Recht anzuwenden.